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Das Wort '''Oldtimer''' ist ein , der im deutschen Sprachgebrauch ein (insbesondere ein , einen , einen , ein oder einen ) bezeichnet, daneben auch eine oder ein , die je nach Klassifizierung eine bestimmte Altersgrenze von beispielsweise 30 Jahren überschritten haben.

Etymologie

Deutscher Sprachraum

Der Begriff ''Oldtimer'' ist wie der Begriff im ein und als solcher unscharf. ''Oldtimer'' wird überwiegend auf technische e und bezogen, also nicht auf , , e oder ; beispielsweise ist die Süßspeise ein Klassiker, aber kein Oldtimer. Bei (meist aus der ) wird vom gesprochen. Während Oldtimer ihre Bezeichnung nur dem Umstand verdanken, dass sie vor vielen Jahren hergestellt wurden, aus der Mode und Gebrauch kamen, aber die Zeit bis heute überdauert haben, kann ein Klassiker auch nagelneu sein. Er verdankt seine Existenz einer zeitlosen Grund- oder Detailidee, die seit ihrer Einführung immer wieder, möglicherweise sogar unverändert, aufgegriffen wurde, z. B. das klassische Kleidungsstück .

Allen als Oldtimer bezeichneten Gegenständen ist gemeinsam, dass sie ihre Zeit überlebt haben, sich oft aber in einem guten technischen und Pflegezustand befinden und manchmal immer noch funktionieren wie am ersten Tag. Ihr regelmäßiger Gebrauch im Alltag ist jedoch nicht mehr zeitgemäß oder teilweise sogar verboten, weil sich technische, ergonomische und Sicherheitsanforderungen geändert haben.

Ohne weitere Angaben meint der Begriff ''Oldtimer'' im Deutschen Kraftfahrzeuge mit , die nicht mehr als reine Gebrauchsfahrzeuge dienen, sondern auch zu repräsentativen, spekulativen oder ideellen Zwecken. Oldtimer sind zumeist e. Es muss sich nicht immer um ein gut erhaltenes oder Fahrzeug handeln, auch unrestaurierte im Originalzustand belassene Autos und Motorräder gehören dazu.

Genaue Begriffsdefinition finden sich aber dazu selten, teilweise tauchen sie im Reglement des Oldtimer-Weltverbandes und des (Deutscher Motor Sport Bund) auf. Mitunter werden die vorgenannten Begriffe von en zur Unterscheidung von Tarifgruppen benutzt, allerdings uneinheitlich.

Englischer Sprachraum

Das Wort ''Oldtimer'' ist ein Scheinanglizismus () oder ''vintage'', jeweils gefolgt von ''car, truck, motorcycle'' usw. Teilweise unterscheidet sich die Bedeutung der Begriffe je nach Land und Organisation, so kann etwa in den USA mit ''antique car'' etwas anderes gemeint sein als in Großbritannien.

Schnauferl

Die Bezeichnung ''Schnauferl'' wird im österreichischen und bayrischen (ASC) seinen Namen, dem ältesten existierenden Oldtimer-Club in Deutschland.

Veteran

Der Begriff '''' wird teilweise synonym mit ''Oldtimer'' benutzt, teilweise bezeichnet er Fahrzeuge bis zum Baujahr 1918. Die heute im allgemeinen Sprachgebrauch nur noch selten benutzte Bezeichnung ''Veteran'' wurde bis in die 1960er- und 1970er-Jahre verwendet. Der 1959 in Neckarsulm gegründete VFV () bezieht sich in seinem Namen auf diesen Begriff. In der Schweiz ist ?Veteran? die offizielle Bezeichnung für ein historisches Fahrzeug.

Youngtimer

Ältere Fahrzeuge, die noch keine Oldtimer sind, werden im deutschsprachigen Raum als ''Youngtimer'' bezeichnet. Das Wort ?Youngtimer? ist ein Scheinanglizismus, der im Englischen keine Bedeutung besitzt. Die vergleichbare englische Bezeichnung ist ??.

Scheunenfunde

Als Scheunenfund bezeichnet man landläufig ein altes Fahrzeug, das lange Zeit überdacht abgestellt und vergessen wurde. Oft handelt es sich bei Scheunenfunden um historische Alltagsfahrzeuge mit relativ geringer Laufleistung. Scheunenfunde sind meist nicht in einem fahrbaren Zustand.

Rechtsfragen

Der Oldtimer ist auch ein und besitzt in Nr. 22 eine . Danach handelt es sich um Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen es dienen.

Klassifizierungen

Klassifizierung nach Ländern

Deutschland

Sollen Kraftfahrzeuge als Oldtimer eingestuft werden, verlangt Nr. 22 sind Oldtimer ?Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.? Damit ist der Begriff des Oldtimers erstmals gesetzlich und einheitlich definiert. Maßgeblich ist dabei der Tag der Erstzulassung, nicht das . Sowohl für das ?H-Kennzeichen? als auch das rote ?07-Oldtimer-Kennzeichen? ist nunmehr ein Mindestalter der Oldtimer von 30 Jahren vorgeschrieben. Fahrzeuge, die bereits nach altem Recht mit ?07-Kennzeichen? zugelassen waren, genießen umfassenden ; dies gilt unabhängig davon, ob dieses Kennzeichen befristet oder unbefristet erteilt wurde. Mit der neuen Regelung lief auch die bis dahin gültige rechtliche Anerkennung der ''Youngtimer'' aus.

Die Versicherungsanforderungen alter Motorfahrzeuge unterscheiden sich von denen im Alltag verwendeter Kfz, für welche die allgemeinen Services und TÜV/Plaketten-Überprüfungen ausreichen sollten, und die Technik entwickelt sich stets weiter (Sicherheit, Verbrauch, Abgas u. ä.). Einer entsprechenden Nachrüstung von Oldtimern stehen ? von Fall zu Fall unterschiedlich ? grundsätzlich zwei Arten von Hürden entgegen: Nostalgie bzw. Originalitätsanspruch sowie Grenzen der Machbarkeit (abgesehen von Kosten). Andere Wirkungen und Risiken machen andere Regeln nötig, u. a. bezüglich der jährlich zulässigen Gesamtstrecke.

Sammler-07-Wechselkennzeichen

Seit dem 1. März 2007 kann ein 07- erteilt werden, das für mehrere mindestens 30 Jahre alte Fahrzeuge nutzbar ist. Die 07er-Nummer (z. B. ORT 07123) ist an der roten Farbe erkennbar, ähnlich dem 06er Händler-Kennzeichen (z. B. ORT 06123). Zur roten 07er-Nummer gehört jeweils ein rotes Heftchen (in den verschieden), in welches die Fahrzeuge eingetragen werden. Die Steuer beträgt z. Zt. pauschal pro Jahr für Motorräder 46,02 Euro und für alle anderen Kfz 191,73 Euro.

Die Definition dazu in der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO: ''Gestattet sind Probefahrten, Prüfungsfahrten durch Kfz-Sachverständige, Überführungsfahrten, Fahrten zur Wartung und Reparatur sowie An- und Abfahrten zu sowie die Teilnahme selbst an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen.'' Dies ändert sich auch nach der neuen FZV nicht.

Vor dem 28. Februar 2007 galt die Grenze 20 Jahre. Vor diesem Datum bereits ''unbefristet'' bewilligte 07er-Schilder bleiben weiterhin gültig. Für ''befristet'' mit 07er-Status zugelassene Fahrzeuge galt, dass einige, die jünger als 30 Jahre sind, den 07er-Status verlieren, andere nicht. Einige Bundesländer hatten bereits unabhängig von einer Befristung des Kennzeichens Bestandsschutz der Zulassung für bis zu dem Stichtag eingetragenen Fahrzeuge unter 30 Jahren garantiert. Seit dem 28. Februar 2017 haben alle betroffenen Fahrzeuge mindestens ein Alter von 30 Jahren erreicht, was die Übergangsregelung obsolet macht.

Das Kennzeichenpaar wird jeweils vom einen zum anderen Fahrzeug gewechselt, sodass zum selben Zeitpunkt nur eines im Verkehr sein kann. Nicht zulässig ist der normale Alltagsgebrauch von Fahrzeugen mit 07er Wechselkennzeichen. Sie dürfen wiederum ohne Umweltplakette in alle Umweltzonen einfahren.

In manchen Städten und Kreisen ist das 07-Kennzeichen schwierig zu erhalten, was mit Bedenken bezüglich eines möglichen Missbrauchs gerechtfertigt wird.

Voraussetzungen für den Erwerb dieses Kennzeichens:
  1. Das Kfz sollte nach der Intention des Gesetzgebers 30 Jahre alt sein, im Ausnahmefall (Raritätenstatus mit Gutachten) auch jünger; in seltenen Einzelfällen bei sehr hohen Stückzahlen der Baureihe auch älter als 30 Jahre.
  2. Es muss vorübergehend stillgelegt sein (und entfällt deshalb auch nach zwölf Monaten automatisch in den nachfolgenden Statistiken des KBA Flensburg). Diese Stilllegung ist obligatorisch, um eine verdeckte Doppelanmeldung zu verhindern.
  3. In einigen Erteilungsfällen musste ? ungesetzlicherweise ? ein ganzjährig angemeldetes Alltagsfahrzeug nachgewiesen werden. Bei Betrieb mit Saisonkennzeichen sollen sich dann zwei oder mehr Alltagsfahrzeuge in ihren Zulassungsintervallen auf zwölf Monate ergänzen.
  4. Einzelne Zulassungsstellen missverstehen den Wechsel des Kennzeichens als Einstiegshürde und machen das Vorhandensein mindestens zweier Oldtimer zur Bedingung ? ebenfalls ohne Rechtsgrundlage. Auf der anderen Seite können mit 07er-Schildern bis zu zehn, auf Sonderantrag beim zuständigen Regierungspräsidenten auch bis zu 20 Oldtimer im Wechsel bewegt werden.
  5. Das Kennzeichen selbst ? nicht die Fahrzeuge ? bedarf eines speziellen Versicherungsschutzes für Old- oder Youngtimer. Manche Versicherungen verlangen Fotos von allen Seiten des Fahrzeugs, die einen sammlungswürdigen Zustand oder zumindest eine Seltenheit des Fahrzeuges belegen.
  6. Polizeiliches Führungszeugnis ist in manchen Landkreisen vorzulegen.

Die Zulassungsstelle berechnet ? Stand 2006 ? eine Gebühr von 96 Euro plus 28 Euro für die Kennzeichen plus 191,73 Euro pauschale Jahressteuer bei Pkw, 46,02 Euro bei Krädern u. ä. Hinzu kommen die Kosten für die Haftpflichtversicherung je nach Anbieter und Fahrzeugen.

Oldtimer-H-Kennzeichen

Die Zulassung als ''historisches Fahrzeug'', erkennbar am ''H'' am Ende des (Formalbeispiel ORT DE 12H), ist bei Kraftfahrzeugen möglich, deren Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt und die eine Untersuchung bestehen, die den originalen bzw. zeitgenössischen und erhaltenswerten Zustand des Fahrzeugs bestätigt. Veränderungen (Leistungssteigerung, Fahrwerksumbauten) sind nur zulässig, wenn sie zeitgenössisch sind, wobei die Prüfer einen großen Ermessensspielraum haben. Mitunter genügt ein neuzeitliches Radio, um die Prüfung nicht zu bestehen. Grundsätzlich zulässig sind Maßnahmen zur Verringerung der Schadstoffemissionen, also insbesondere ein nachträglich eingebauter Katalysator.

Üblicherweise werden die Kennzeichen als herausgegeben, auch wenn das Fahrzeug vorher ein trug. In Bremen und Hessen galt nach 2010 eine Ausnahmeverordnung, nach der gegen eine zusätzliche Gebühr von 100 Euro anstatt EU-?H-Kennzeichen? auch DIN-Kennzeichen mit dem H-Zusatz vergeben werden konnten; die Möglichkeit wurde wieder abgeschafft, da sie gegen Bundesrecht verstieß.

Alle Fahrzeuge mit Ottomotor, die vor dem 1. Juli 1969 erstzugelassen wurden, sind von der befreit, ebenso alle Fahrzeuge mit Dieselmotor mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 1977. Alle Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen ohne Plakette in sämtliche Umweltzonen in Deutschland einfahren.

Die Zulassung als historisches Fahrzeug bedeutet eine pauschale des Motors und der Schadstoffklasse abhängt. Besonders bei kleinen Fahrzeugen kann diese allerdings höher sein als die Besteuerung bei gewöhnlicher Zulassung.

Auf die Versicherungskosten hat das H-Kennzeichen keinen direkten Einfluss. Viele Versicherungen bieten jedoch erhebliche Nachlässe für Kraftfahrzeuge, die mindestens 20 Jahre alt sind. Bedingung für eine solche Versicherung ist, dass das Fahrzeug nicht im Alltag bewegt wird. Meistens muss auch ein Nachweis erbracht werden, dass ein Alltagsfahrzeug vorhanden ist.

Bestand an ausgewählten Oldtimern

Aufgeführt ist die Anzahl der in Deutschland angemeldeten Personenkraftwagen von ausgewählten Oldtimer-Modellreihen zum 1. Januar des jeweiligen Jahres laut , unabhängig von ihrem Alter oder dem Führen des H-Kennzeichens.

{| class="wikitable sortable" style="text-align:right"
|-
! Modellreihe
! 2008
! 2010
! 2011
! 2012
! 2013
! 2014
! 2021
|-
| align="left" | || 54.226 || 53.227 || 51.800 || 51.241 || || 50.106 || || 34.788
|-
| align="left" | || 38.912 || 37.124 || 34.846 || 33.726 || 32.997 || 32.485 || 32.311 || 28.297
|-
| align="left" | || 14.881 || 14.950 || 14.732 || 14.588 || || || ||
|-
| align="left" | || 14.063 || 13.613 || 13.120 || 12.874 || || 12.646 || ||
|-
| align="left" | || 8.727 || 8.222 || 7.769 || 7.485 || 7.349 || 7.195 || 7.134 ||
|-
| align="left" | // (Heckflosse) || 5.843 || 5.896 || 5.831 || 5.794 || || || ||
|-
| align="left" | || 3.942 || 3.889 || 3.871 || 3.836 || || 3.787 || ||
|-
| align="left" | || 3.743 || 3.775 || 3.724 || 3.758 || || || ||
|-
| align="left" | || 3.340 || 3.438 || 3.476 || 3.528 || || || ||
|-
| align="left" | || 2.685 || 2.650 || 2.523 || 2.514 || || 2.584 || ||
|-
| align="left" | || 3.274 || 2.575 || 2.300 || 2.211 || || 2.108 || ||
|}

Österreich

  • Note 3
Zustand, wie ihn ein total restaurierter Wagen nach ca. zehn Jahren pfleglichem Gebrauch hat. Die meisten Oldtimer entsprechen dieser Zustandsnote. Der augenfälligste Unterschied zur Note 2 besteht darin, dass Fahrzeuge im Zustand 3 Rost aufweisen dürfen (jedoch nicht an tragenden Teilen). Der Motor sollte in Typ und Leistung (nicht im Baujahr) dem des Originalfahrzeugs entsprechen.
  • Note 4
Ein ?Zustand 4?-Wagen ist fahrbereit, weist aber erhebliche Mängel und deutlichen Verschleiß auf, wie etwa strukturelle Rostschäden, eine verschlissene Innenausstattung oder einen überholungsbedürftigen Motor. Das Fahrzeug ist aber in allen Teilen vollständig (wenn auch nicht immer original) und nicht zerlegt. Die nächste Hauptuntersuchung ist nur mit erheblichem Reparaturaufwand zu bestehen. Für den Wert eines solchen Wagens ist entscheidend, ob sich der Wagen ?auf dem Weg der Besserung? oder auf dem ?absteigenden Ast? befindet. Zur erstgenannten Kategorie gehört ein Fahrzeug, dessen Restaurierung bereits begonnen hat. Letzterer Gruppe gehören Fahrzeuge an, die über die Jahre stetig abgenutzt wurden und auf diesem Weg in den Zustand 4 geraten sind.
  • Note 5
Fahrzeuge im Zustand 5 sind nicht fahrbereit und nur mit sehr hohem Aufwand restaurierbar. Sie sind häufig seit mehreren Jahren stillgelegt und nicht in allen Teilen vollständig. In der Regel werden diese Fahrzeuge als sogenannte gehandelt (bzw. mit der Angabe ?zum Ausschlachten?). Hier hängt der Wert des Wagens maßgeblich von zwei Faktoren ab, nämlich zum einen der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und zum anderen dem Maß der Schäden an der oder an der . Fahrzeuge im Zustand 5 sind mehr wert, wenn die Versorgung mit Teilen noch gut ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Hersteller eine gute Ersatzteilversorgung auch für Oldtimer hat oder wenn eine Szene aus Liebhabern und Händlern eine funktionierende Ersatzteilversorgung sicherstellt, wie z. B. bei vielen englischen Fahrzeugen. Auf ähnlich hohem Niveau befindet sich allerdings auch die Ersatzteilversorgung durch , und für ihre alten Modelle. Meist hat dies allerdings dann auch einen der der Ersatzteilversorgung entsprechenden Preis zur Folge.
  • Sondernote ?unrestauriertes Original?
Seit einiger Zeit setzt sich die Ansicht immer mehr durch, dass ein Fahrzeug, das über ?? verfügt und dessen Erscheinung gleichsam von einer anderen Zeit berichtet, einen höheren Wert genießen soll. Ein Fahrzeug, der ist und eine Geschichte erzählen kann, wird dann als ?unrestauriertes Original? bezeichnet. Obwohl, schon der Abnutzung wegen, nach den vorgenannten Kriterien allenfalls eine Note von 3 oder 4 in Betracht kommt, erreichen solche Fahrzeuge oft den Wert eines Fahrzeug mit Zustand 2. Dies ist insbesondere bei Fahrzeugen der Fall, die es zu einer gewissen Berühmtheit gebracht haben, z. B. durch Fernsehauftritte, Rennsiege oder Rekordfahrten.
Diese Frage wird in den Clubs oftmals kontrovers diskutiert, weil sich von einem behauptet wertvollen, unrestaurierten Fahrzeug die Besitzer von Fahrzeug, die aufwendig mit hohen Kosten und viel Zeiteinsatz restauriert wurden, provoziert fühlen: wie könne es sein, dass ein Fahrzeug mit schlechter, alt gewordener Lackierung wertvoller sei als ein neu lackiertes Fahrzeug? Das Argument ist: Einen neuen Lack kann man beliebig jederzeit kaufen, nicht jedoch den originalen, zeitlich passenden Neulack zum Produktionszeitpunkt: Der ist unersetzlich.
Dass diese Ansicht überhaupt aufkommen und sich durchsetzen konnte, dürfte in dem besseren Korrosionsschutz der Hersteller seit etwa den 1980er-Jahren begründet sein: Bei Baujahren etwa seit dieser Zeit ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass ein Wagen mit ?Patina? noch keine schweren Korrosionsschäden hat und somit sowohl Gebrauchstüchtigkeit als auch Restaurierungsfähigkeit leichter gegeben sind.

Heute werden unrestaurierte Fahrzeuge nach den sog. A-Kriterien bewertet, die den Grad an originaler Substanz dokumentieren. Tatsächlich kosten besonders originale Fahrzeuge heute bis zum 3-fachen des Zustandes 1. Dieser Trend lässt sich speziell in Amerika beobachten, wo originale Fahrzeuge öffentlich versteigert werden und die Nachfrage hoch ist. Im Zuge der Erstellung der ?Charta von Turin?, die eine Anleitung für den Umgang und die Bewahrung des technischen Kulturgutes sein soll, werden diese Fahrzeuge als Kunstwerke und unwiederbringliche Zeitzeugen klassifiziert.

Abgrenzung der Zustandsnoten

Die Zustandsnoten, die ein Verkäufer angibt, entsprechen in ihrer übergroßen Mehrzahl nicht dem tatsächlichen Zustand. Insbesondere bleibt festzustellen, dass die ?Tendenzen? (z. B. 2 minus) in Zustandsangaben oft eine Erfindung des Verkäufers sind und benutzt werden, um den Ausgangspunkt für Verhandlungen festzulegen, also eine Diskussion, dass ein Fahrzeug im behaupteten Zustand ?Zwei minus? in Wahrheit nur im Zustand drei oder vier ist, gar nicht erst zulassen zu wollen. Innerhalb der Zustandsnoten gibt es dann für die n, die nach oben oder unten ausgenutzt werden können.

Die Note 1 wird in aller Regel nicht offen gehandelt, wenn, dann selten nur unter Insidern und Clubmitgliedern, da die Kosten, die erforderlich sind, um einen Wagen auf Zustand eins zu halten oder ihn gar wieder in Zustand eins zu versetzen, extrem hoch sind. Ein Einser-Besitzer wird in aller Regel sein Auto lebenslang nicht mehr hergeben wollen, Erbfälle sind daher der Regelfall für einen Besitzerwechsel.

Obwohl einige Definitionen der Zustandsnote 2 mit denen des bundesdeutschen ?s? übereinstimmen, ist die Bewertung keineswegs deckungsgleich. Tatsächlich gibt es mehr Übereinstimmungen mit der Note 3: das frisch erhaltene H-Kennzeichen sichert einigermaßen einen Zustand 3 ab, ist jedoch durchaus kein Nachweis, ein Fahrzeug befinde sich im Zustand 2. Dies wird oftmals zwar der Fall sein, jedoch oftmals auch nicht, weil nicht alle Details original sind. Fehlkäufe angeblicher Zustand-Zwei-Fahrzeuge sind letztlich oft die teuersten Käufe, wenn sich dann herausstellt, dass etliche Merkmale zur Originalität nicht gegeben sind. Daher ist immer eine kundige Begleitung beim Kauf anzuraten, wenn eigene Kompetenz beim Käufer fehlt. Experten sind in den Markenclubs zu finden, oftmals mit höherem speziellen Wissensstand als die mit breiter Basis arbeitenden Kraftfahrzeug-Sachverständigen und Gutachter.

Obwohl sich Zustände nur auf das Gesamtfahrzeug beziehen (also nicht ?im wesentlichen Zustand 2? oder ? Zustand 3?), ist der Wert eines Oldtimers von vielen wertbildenden Faktoren abhängig. Wenn etwa eine Baugruppe oder ein Merkmal deutlich vom Gesamtzustand abweicht (Zustand-3-Oldtimer mit Motorschaden oder mit neuem Motor), müssen Mehrwerte oder Reparaturkosten gesondert berücksichtigt werden, um einen realistischen Marktpreis zu erhalten. Die Wiederaufbau-Kosten sind dabei regelmäßig höher als der Marktwert. Aus diesem Grund gibt es etwa für ?Zustand 1?-Autos keinen signifikanten . Als für den Wert eines Oldtimers gilt die ?3-zu-1-Regel?, die besagt, dass man für drei Euro, die man in den Wagen investiert, bei einem Verkauf nur einen zurückerhält. Zudem bleibt der Wert der eigenen Arbeitskraft unberücksichtigt.

Klassifizierung mittels FIVA-Fahrzeugpass

Der FIVA-Fahrzeugpass (FIVA Identity Card) wird von der für anerkannte historische Fahrzeuge nach einer Prüfung ausgegeben. In Deutschland ist die Nationale Vertretung der FIVA der . Der Pass hat eine Gültigkeit von zehn Jahren und dient der zweifelsfreien Identifizierung eines Fahrzeuges, um so den immer häufiger auftretenden Fälschungen von Fahrzeugen vor allem im Hochpreissegment entgegenzuwirken. Der FIVA-Pass trifft jedoch keine Aussage über die Originalität eines Fahrzeugs. Hierauf wird in einer Art Disclaimer auf der Rückseite des Dokumentes hingewiesen.

Die Einstufung nach Baujahren entspricht der o. g. Klassifizierung von A bis G.

Die Technische Klassifikation erfolgt über Fahrzeugklassen und Erhaltungsgruppen. Die am häufigsten auftretende Klassifizierung ist ?A3?. ?A1? und ?A2? sind sehr selten.

Fahrzeugklassen

  • A. Typ: Standard ? serienübliche Ausstattung
  • B. Typ: zeitgenössisch verändert ? zu ihrer Zeit verändert
  • X. Typ: Ausnahme ? Veränderungen nach ihrer Zeit
  • C. Typ: Nachbau ? Nachbau eines historischen Fahrzeugs

Erhaltungsgruppen

  • Gruppe 1: authentisch ? komplett im Originalzustand
  • Gruppe 2: original ? lückenlose Historie, nie restauriert
  • Gruppe 3: restauriert ? restauriert, unerhebliche Abweichungen
  • Gruppe 4: wiederaufgebaut ? nahe an der Hersteller-Spezifikation wieder aufgebaut

Szene

Geschichte

Eine Avantgarde der Oldtimerszene bildete sich bereits im frühen 20. Jahrhundert.

Inzwischen hat sich, neben der bisher hauptsächlich behandelten Originalitäts-Fraktion der Oldtimerszene, eine meist recht junge und vitale Szene herausgebildet, die Oldtimer als einen Teil ihres Lebensstils betrachten. Herausragend hier sicherlich die - und -Szene, die mit Sicherheit einen bedeutenden Teil der, wenn auch zumeist US-amerikanischen, Automobilgeschichte und -kultur repräsentiert. Diese Szenen sind aufgrund ihrer subkulturellen Abgrenzung und fehlender Vorschriftswerke eher zugänglich, wenn finanzielle Mittel weniger im Vordergrund der Beschäftigung mit interessanten Fahrzeugen stehen. Hier werden beispielsweise auch Oldtimer, die sich nicht im Originalzustand befinden, gesucht und geschätzt. Meistens ist ein zeitgenössisches Tuning von Fahrzeugen dabei durchaus Ziel von Umbauten und Leistungssteigerungen. Bei der herkömmlichen Bewertung zur Vergabe eines H-Kennzeichens wie auch von Oldtimerversicherungen wird diese wachsende Szene in Deutschland bisher wenig beachtet.

Präsentation

Oldtimer sind im öffentlichen Straßenbild nur begrenzt wahrnehmbar, da der Bestand zugelassener Oldtimer nur gut ein halbes Prozent des Fahrzeuggesamtbestandes ausmacht und ihre Laufleistung etwa ein Zehntel ist. Daher werden sie der interessierten Öffentlichkeit in präsentiert. Neben diesen Dauereinrichtungen werden Oldtimer temporär auf Fachmessen sowie im Rahmen von Oldtimertreffen gezeigt.

Oldtimertreffen

Rund um den Globus finden zwischen Frühling und Herbst statt. Bei diesen Ereignissen, die oftmals von einschlägigen Clubs organisiert werden, können die Besitzer, die ja meist erheblichen Aufwand für die Ersatzteilbeschaffung und Restaurierungsarbeit hineingesteckt haben, ihre ''Oldtimer'' dem Publikum vorführen. Auch die Fahrzeughersteller entdeckten in den vergangenen Jahren den Werbewert der älteren Fahrzeuge ihrer Produktion, bauten Fahrzeugmuseen auf und unterstützen (zumeist) die Markenclubs.

Oldtimerrallyes

Oldtimerrallyes werden auf lokalem, regionalem bis hin zu internationalem Niveau gefahren. Beispiele für Rallyes mit internationalem Charakter sind die in Italien, die und der in Deutschland, die Flying Scotsman in Großbritannien oder die und in Österreich.

Hierbei geht es größtenteils um Gleichmäßigkeitsprüfungen (auf nicht-internationalem Niveau oftmals auch Orientierungsaufgaben) und nicht um das Erreichen von Bestzeiten. Es wird hierfür eine Vielzahl an sportlichem Gerät in die Fahrzeuge eingebaut, angefangen bei Funkuhren und Wegstreckenzähler bis hin zu Rallycomputern. Wie auch bei anderen Sportarten geht es vielen Teilnehmern eher um das Fahren und den sozialen Aspekt als um das Erreichen des ersten Platzes ? trotz des Ehrgeizes, den einige Teilnehmer entwickeln, ist es kein Profisport.

Wertanlage

Historische Automobile sind in den letzten Jahren auch als Wertanlage nach der , deren Wert sich von 2000 bis 2015 mindestens versechsfacht hat, während sich der Wert für Klassiker im niedrigen Preissegment im gleichen Zeitraum verdoppelte.

Literatur

  • Brauckmann, Mißbach, Schroeder, Schütt: ''TÜV Rheinland-Handbuch Oldtimer''. Kirschbaum Verlag, Bonn 2016, ISBN 978-3-7812-1943-4.
  • '', OldtimerPraxis Spezial: Motorradpreise 2007.'' S. 11 (siehe hierzu auch den Artikel ?Das Notenheft? in selbigem Heft ab Seite 8).
  • Klaus Himmelreich, Wolfgang Hahn: ''Handbuch des Fachanwalts für Verkehrsrecht.'' 3. Auflage. Verlag Luchterhand, Köln 2010, ISBN 978-3-472-07593-6, Kap. 46: ''Oldtimerrecht.'' S. 2641 ff. (zu den Einzelthemen ?Oldtimerkauf?, ?Oldtimerrestaurierung?, ?Oldtimerzulassung?, ?Oldtimerversicherung?, ?Oldtimerveranstaltung?).
  • Mark Schönleiter: ''Oldtimerrecht in der Rechtsprechung deutscher Zivilgerichte ? Eine Zusammenstellung oldtimerspezifischer Urteile.'' Hamburg 2013, ISBN 978-3-00-045077-8.

Weblinks

Anmerkungen

Einzelnachweise